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Rauchmelderpflicht
D. Boronowski - geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676
Das Land Nordrhein-Westfallen hat zum 1. April 2013
eine gesetzliche Pflicht für Rauchmelder in privaten Häusern und Wohnungen
eingeführt.
Alle Wohnungen und Häuser, die nach dem 01.04.2013
errichtet, saniert oder umgebaut wurden, müssen mit Rauchmelder ausgestattet
werden.
Für alle Bestandsbauten in NRW gibt es bis zum
31.12.2016 eine Nachrüstungspflicht.
Rauchmelder schützen von Rauchvergiftungen die
durch Brände entstehen. Im Brandfall schlagen diese Gefahrenmelder
frühzeitig Alarm, wodurch größere Schäden verhindert werden können.
Die VdS-geprüften Rauchmelder der Firma
ABUS gibt es in
verschiedenen ausführungen. Von einzelnen Meldern über Funk-Rauchmelder,
die vernetzt werden können, bis zu Meldern die mit einer
ABUS Alarmanlage
gekoppelt werden. Über die Alarmanlage kann im Brandfall ein Alarm an
eine von Ihnen gewählte Überwachungsstelle weiter geleitet werden.
Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie mich
bitte an. Ich werde Sie gerne beraten und als geprüfte Fachkraft für
Rauchwarnmelder nach DIN 14676 eine für Sie vorschriftsmässige
Rauchmelderanlage planen.