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Rauchmelderpflicht

D. Boronowski - geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676

Das Land Nordrhein-Westfallen hat zum 1. April 2013 eine gesetzliche Pflicht für Rauchmelder in privaten Häusern und Wohnungen eingeführt.

Alle Wohnungen und Häuser, die nach dem 01.04.2013 errichtet, saniert oder umgebaut wurden, müssen mit Rauchmelder ausgestattet werden.
Für alle Bestandsbauten in NRW gibt es bis zum 31.12.2016 eine Nachrüstungspflicht.

Rauchmelder schützen von Rauchvergiftungen die durch Brände entstehen. Im Brandfall schlagen diese Gefahrenmelder frühzeitig Alarm, wodurch größere Schäden verhindert werden können.

Die VdS-geprüften Rauchmelder der Firma ABUS gibt es in verschiedenen ausführungen. Von einzelnen Meldern über Funk-Rauchmelder, die vernetzt werden können, bis zu Meldern die mit einer ABUS Alarmanlage gekoppelt werden. Über die Alarmanlage kann im Brandfall ein Alarm an eine von Ihnen gewählte Überwachungsstelle weiter geleitet werden.

Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie mich bitte an. Ich werde Sie gerne beraten und als geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 eine für Sie vorschriftsmässige Rauchmelderanlage planen.